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Wie verhält es sich mit den Kosten eines Hausmeisterservice?

Arbeiten beim Unterhalt einer Immobilie sind meistens anspruchsvoller und umfassender, als man denkt. Es geht hier nicht nur um die Pflege von Grünanlagen, Reinigung der Treppenhäuser und des Gebäudes, sondern auch um das Räumen von Schnee im Winter und kleinere Reparaturarbeiten.

Von einem Hausmeisterservice mit qualifiziertem Personal und Arbeitsmitteln erhalten Sie als Vermieter oder Immobilienbesitzer alles aus einer Hand und müssen sich nicht mehr um Instandhaltungsmaßnahmen oder technische Details kümmern.

Vorteile eines Hausmeisterservice

Ein externer Hausmeisterservice führt die übertragenen Aufgaben zwar nicht kostenfrei aus, aber dennoch lohnt sich die Investition und die meisten Aufwendungen können auf die Mieter umgelegt werden:

  • Handwerkliche Erfahrung: Viele Hausmeister sind auch Handwerker. Kleine Reparatur- und Wartungsarbeiten können sie so selbst ausführen. Dies beinhaltet auch Instandhaltungsmaßnahmen wie die Reinigung von Dachrinnen, Wartung von Heizung und Aufzügen oder das Wechseln von Glühbirnen, Grün- und Grauflächenpflege inkl. Laubbeseitigung in den Herbst- und Wintermonaten und Reparaturen.
  • Rundum-Service für die Mieter: Von der Treppenhausreinigung bis zur Laubbeseitigung.
  • Grünanlagenpflege: Gerade im Sommer sind gepflegte Gärten und Außenanlagen ein Aushängeschild für Ihre Immobilie.
  • Hausordnung: Der Hausmeister kann Verwaltungsaufgaben wie das Ablesen der Zähler übernehmen und die Hausordnung durchsetzen
  • Gebäudereinigung: Der Hausmeister kümmert sich nicht nur um die Treppenhausreinigung und vermeidet so Streitigkeiten unter den Mietern, sondern sorgt auch für die Müllentsorgung und Reinigung der Hauseingänge, Parkplätze und Gehwege.

Finanzierung der Dienstleistung rund um das Gebäude

Hausmeisterkosten sind Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Allerdings betrifft dies nur typische Hausmeistertätigkeiten wie die Reinigung, der Winterdienst, die Gartenpflege oder die Überwachung technischer Anlagen.

Hausmeisterkosten müssen allerdings ortsüblich sein und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Allerdings gibt es viele Tätigkeiten, die nicht den umlagefähigen Nebenkosten zählen, vor allem im Verwaltungs- und Instandhaltungsbereich.

Folgende Kosten dürfen nicht auf die Mieter in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden:

  • Schönheitsreparaturen und Reparaturarbeiten
  • Ablesen der Stromzähler sowie der Warmwasser- und Wasseruhren
  • Verwaltungsaufgaben wie Wohnungsübergaben oder Besichtigungen
  • Beseitigung von Abflussverstopfungen
  • Lackieren oder Streichen von Wänden oder Zäunen

Um alle Aufwendungen korrekt abrechnen zu können, empfiehlt es sich, einen Hausmeisterservice mit ordentlicher Buchführung über die ausgeführten Arbeiten zu wählen.

Bei Fragen zu den Vorteilen eines Hausmeisterservice und den zu erwartenden Kosten berät Sie die Firma Top4You aus Offenbach gerne.